Bronchiale Provokationstests mit Allergenen
- Die bronchiale Provokation mit vernebeltem Allergenextrakt wird als Stufentest mit Dosissteigerungen zwischen den Dosierungsschritten durchgeführt. 2008 empfahlen Cockcroft und Davis aufgrund eines starken terminalen FEV1 Abfalles aus Sicherheitsgründen auf Allergendosissteigerungen über die Verdopplung hinaus zu verzichten. Das IPA in Bochum verglich seine Daten von Allergen-Provokationen mit Dosisvervierfachungen aus über zehn Jahren in Bezug auf Sicherheitsaspekte und die Steilheit des letzten FEV1 Abfalles mit denen von Cockcroft und Davis. Diesbezüglich konnten keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen beiden Dosissteigerungsmodellen festgestellt werden. Trotz einer Studie mit sehr kleiner Fallzahl gibt dies Hinweise darauf, dass eine Dosisvervierfachung zwischen den einzelnen Dosierungsstufen möglich sein kann, ohne das Patientenrisiko in intolerablem Maß zu erhöhen. Dies könnte personelle und ökonomische Ressourcen der durchführenden Kliniken deutlich entlasten.
Author: | Sami MousalliGND |
---|---|
URN: | urn:nbn:de:hbz:294-40746 |
Subtitle (German): | Dosisverdopplung oder -vervierfachung pro Inhalationsstufe? |
Referee: | Rolf MergetORCiDGND, Hans-Werner DuchnaGND |
Document Type: | Doctoral Thesis |
Language: | German |
Date of Publication (online): | 2014/05/05 |
Date of first Publication: | 2014/05/05 |
Publishing Institution: | Ruhr-Universität Bochum, Universitätsbibliothek |
Granting Institution: | Ruhr-Universität Bochum, Medizinische Fakultät |
Date of final exam: | 2013/11/28 |
Creating Corporation: | Medizinische Fakultät |
GND-Keyword: | Dosis-Wirkungs-Beziehungen; Dosis / Verdopplung; Allergen-Testung; Test / Vergleich; Test / Sicherheit |
Institutes/Facilities: | Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung |
Dewey Decimal Classification: | Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Medizin, Gesundheit |
faculties: | Medizinische Fakultät |
Licence (German): | Keine Creative Commons Lizenz - es gelten der Veröffentlichungsvertrag und das deutsche Urheberrecht |