Kenntnisstand und Umsetzung der CHADS\(_{2}\)-Kriterien und der Leitlinien für Antikoagulation bei Patienten mit nonvalvulärem Vorhofflimmern
- \(\textbf {Hintergrund:}\) 2006 wurden die Leitlinien für Antikoagulation bei VHF aktualisiert und 2008 von DGK kommentiert. Die CHADS\(_{2}\)-Kriterien wurden als Risikostratifikationsschema zur Identifikation von VHF-Patienten, die einer Antikoagulation bedürfen, empfohlen. Inwieweit CHADS\(_{2}\)-Kriterien und Leitlinie bekannt sind und umgesetzt werden ist unbekannt. \(\textbf {Methoden:}\) Es wurden 310 kardiologisch und 248 hausärztliche Kollegen mittels standardisiertem Fragebogen, welcher Fragen zu Indikationsstellung OAT, Risikofaktoren, CHADS\(_{2}\), Fortbildung und Antikoagulationsmanagement enthielt, befragt. \(\textbf {Ergebnisse:}\) Während die Mehrzahl der kardiologisch tätigen Ärzte die CHADS\(_{2}\)-Kriterien kennen und offensichtlich nutzen, haben sich die Kriterien im hausärztlichen Sektor noch nicht durchgesetzt. Durch eine konsequentere Implementierung von CHADS\(_{2}\)-Kriterien und Leitlinie, vor allem in die hausärztliche Praxis, könnte die Antikoagulationsrate erhöht und dadurch die Schlaganfallrate weiter gesenkt werden.
Author: | Matthias Starrach |
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URN: | urn:nbn:de:hbz:294-30750 |
Subtitle (German): | eine Evaluation unter Kardiologen und Hausärzten in Deutschland |
Referee: | Dieter HorstkotteGND, Thomas DenekeORCiDGND |
Document Type: | Doctoral Thesis |
Language: | German |
Date of Publication (online): | 2011/02/24 |
Date of first Publication: | 2011/02/24 |
Publishing Institution: | Ruhr-Universität Bochum, Universitätsbibliothek |
Granting Institution: | Ruhr-Universität Bochum, Medizinische Fakultät |
Date of final exam: | 2011/01/25 |
Creating Corporation: | Medizinische Fakultät |
GND-Keyword: | Schlaganfall; Risiko; Gerinnungsfaktor; Befragung; Thromboembolie |
Dewey Decimal Classification: | Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Medizin, Gesundheit |
Licence (German): | Keine Creative Commons Lizenz - es gelten der Veröffentlichungsvertrag und das deutsche Urheberrecht |