Zum Einsatz von Multimedia und Telematik in der Medizin
- Anfang der 90er Jahre wurde von amerikanischen Wissenschaftlern postuliert, dass das Internet auch die Medizin und die Art wie Mediziner ihren Beruf ausüben, massiv verändern wird. Die neuen Möglichkeiten, um weltweit medizinische Fachinformationen austauschen zu können, sich mittels E-Learning weiterzubilden, mit Kollegen auf elektronischem Weg zu kommunizieren und zu forschen, sowie Online-Unterstützung bei der medizinischen Entscheidungsfindung zu erhalten, versprachen die Gesundheitsversorgung besser und kostengünstiger zu machen. Auch die deutschen Mediziner begannen gegen Ende der 90er Jahre zunehmend das Internet zu nutzen. Ziel der vorliegenden Längsschnittstudie war es daher, vor dem Hintergrund der dargelegten Zukunftsvisionen erstmalig ein umfassendes und differenziertes Meinungsbild der deutschen Ärzteschaft zum Einsatz und zur Nutzung fachspezifischer Online-Angebote in der Medizin zu erheben und dieses Meinungsbild im Verlauf zu dokumentieren.
Author: | Martin MüllerGND |
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URN: | urn:nbn:de:hbz:294-21787 |
Subtitle (German): | eine Darstellung der Nutzungsmöglichkeiten auf Basis empirischer Befragungsresultate |
Referee: | Heinz-Dietrich FischerGND, Henning HildmannGND |
Document Type: | Doctoral Thesis |
Language: | German |
Date of Publication (online): | 2008/03/28 |
Date of first Publication: | 2008/03/28 |
Publishing Institution: | Ruhr-Universität Bochum, Universitätsbibliothek |
Granting Institution: | Ruhr-Universität Bochum, Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft |
Date of final exam: | 2007/11/12 |
Creating Corporation: | Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft |
GND-Keyword: | Neue Medien; Internet; Medizin / Internet / Benutzung; Portal (Internet); World Wide Web |
Dewey Decimal Classification: | Allgemeines, Informatik, Informationswissenschaft / Nachrichtenmedien, Journalismus, Verlagswesen |
faculties: | Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft |
Licence (German): | Keine Creative Commons Lizenz - es gelten der Veröffentlichungsvertrag und das deutsche Urheberrecht |